Anmeldungen zur Einschulung im Schuljahr 2024/25

Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr  finden in der Zeit vom 01.11. bis zum 16.11. 2023 statt.
 
Eltern, deren Wohnsitz zum Amt Lütau gehört,
werden von der Schule direkt angeschrieben und zur Anmeldung persönlich eingeladen.
 
Die Anmeldungen finden an folgenden Tagen statt:
 
Mittwoch, 01.11.2023 von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag, 02.11.2023 von 10:30 bis 13:00 Uhr
Freitag, 03.11.2023 von 10:30 bis 12:00 Uhr
Montag, 06.11.2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 09.11.2023 von 10:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag, 16.11.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr
oder, wenn keiner der Termine passt,
nach telefonischer Vereinbarung (04153/ 55381)
 
Achtung! Wenn Sie die Nachmittagstermine nutzen möchten, melden Sie sich bitte unbedingt vorab unter der Tel.-Nr. 04153-55381 in unserem Sekretariat an.
 
Zur Anmeldung müssen Sie Ihr Kind nicht mitbringen. Wir laden alle bei uns angemeldeten Kinder zu einem späteren Zeitpunkt zum Kennenlernen und zu einem "Schulspiel" ein.

Informationsabend "Rund um die Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/25

Ihr Kind wird im nächsten Schuljahr schulpflichtig? Beginnt nun der „Ernst des Lebens“? Sicherlich nicht, aber dennoch ändert sich etwas, wenn Ihr Kind ein Schulkind wird. Gerne begleiten wir Sie beim Wechsel Ihres Kindes von der KiTa in die Grundschule und laden Sie ganz herzlich ein zu einem Eltern-Informationsabend „Rund um die Schulanmeldung und Einschulung im Schuljahr 2024/25“.

Eltern-Informationsabend „Rund um die Einschulung“ am Donnerstag, den 5. 10. 2023 um 19.00 Uhr in der Mensa der Grundschule Lütau.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Einschulungsverfahren sowie über unsere Schule und die Offene Ganztagsschule. Außerdem sprechen wir darüber, wie Sie die Zeit bis zur Einschulung sinnvoll nutzen können, damit Ihr Kind einen guten Einstieg in die Schulzeit findet. Gerne informieren wir Sie auch über unser pädagogisches Konzept und beantworten alle Fragen rund um das Thema „Einschulung“.

Herzlich willkommen! Wir freuen uns auf Sie!

Wechsel von anderen Schulen

Im laufenden Schuljahr nehmen wir nur Schülerinnen und Schüler auf, die neu in das Amt Lütau umgezogen sind. Sie erhalten umgehend einen Schulplatz. Melden Sie sich in diesem Fall  bitte in unserem Sekretariat (04153 55381)!

Für alle anderen gilt:
Ein Wechsel an unsere Schule ist im laufenden Schuljahr  in der Regel nicht möglich. Neuanmeldungen nehmen wir nur vor Beginn des neuen Schuljahres entgegen. Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule im kommenden Schuljahr wünschen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.

Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung

Anmeldungen für das neue Schuljahr finden jeweils im Oktober/ November des Vorjahres statt. Wenn Sie im Einzugsbereich unserer Schule wohnen (Amt Lütau), werden Sie rechtzeitig vor Beginn des Anmeldezeitraumes von uns angeschrieben und zur Anmeldung eingeladen.

Schülerinnen und Schüler, die nicht in unserem EInzugsbereich wohnen, nehmen wir im Rahmen der freien Schulwahl auf Wunsch der Eltern ebenfalls auf. Falls Sie Fragen zur Anmeldung haben, melden Sie sich bitte telefonisch im Schulsekretariat (Tel. 04153 55381).

Wenn Sie noch unentschlossen sind, ob Sie Ihr Kind bei uns einschulen möchten, können Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder einen "Schnuppertag" bei uns vereinbaren.

Im laufenden Schuljahr nehmen wir Schülerinnen und Schüler nur in besonderen Ausnahmefällen auf, wenn ein Wechsel der Schule aus pädagogischen Gründen notwendig erscheint.

Wenn Sie Ihren Wohnort gewechselt haben und neu im Amt Lütau sind, ist eine Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule selbstverständlich jederzeit möglich.

Wann ist mein Kind schulpflichtig?

Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ist festgelegt, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Aus gesundheitlichen Gründen ist eine zeitlich begrenzte Beurlaubung im Ausnahmefall möglich. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, so können Sie gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Möglichkeit der gemeinsamen und damit der „integrativen“ Beschulung mit den Schulanfängern des Jahrgangs.