Sonderpädagogische Förderung und Beratung

Die Grundschule Lütau ist eine Grundschule, in der jahrgangsübergreifend unterrichtet wird. Das bedeutet, dass Kinder der 1.-4. Klasse in einer Lerngruppe zusammengefasst sind, 4 Jahre gemeinsam lernen und sich wie in einem Familienverband sozial unterstützen. Sonderpädagogische Förderung (Beratung, Prävention, gemeinsamer Unterricht von Sonderpädagog(inn)en und Grundschullehrkräften) ist zentraler Bestandteil des Förderkonzeptes in Lütau. Wir kooperieren mit dem Förderzentrum der Weingartenschule in Lauenburg und der Hachede-Schule in Geesthacht. 

Die Leitidee der sonderpädagogischen Arbeit ist es, den Kindern dabei behilflich zu sein, ihren größtmöglichen individuellen Lernfortschritt zu erreichen. Die Ziele der sonderpädagogischen Förderung orientieren sich dabei an den individuellen Bedürfnissen und dem Leistungsvermögen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler.

Die Sonderpädagogin arbeitet eng mit dem Kollegium und der Schulleitung zusammen. So plant und unterrichtet sie gemeinsam mit den jeweiligen Fachteams und unterstützt die Klassenlehrkräfte in der pädagogischen Arbeit. Die  konkrete Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung im aktuellen Schuljahr hängt dabei jeweils davon ab, in welchem Umfang die Förderzentren uns Sonderpädagoginnen-Stunden zur Verfügung stellen können.

Die sonderpädagogische Arbeit umfasst den Erwerb und die Erweiterung von Kompetenzen in den Entwicklungsbereichen Wahrnehmung und Bewegung, Sprache und Denken, personale und soziale Identität sowie den Erwerb von Lernkompetenzen. Dabei unterstützt die Sonderpädagogin in erster Linie die Lernenden mit sonderpädagogischem und vermutetem Förderbedarf.

Prävention

Die schulische präventive Arbeit der Sonderpädagogin umfasst

  • die Klärung spezifischer diagnostischer Fragestellungen

  • die Beratung aller am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen

  • die gemeinsame Umsetzung der vereinbarten Förder-/ Lernziele im Klassenverband oder in Kleingruppen

  • „Stark mach Klasse“: Das ist eine temporäre Maßnahme zur intensiven Förderung von Schüler*innen, welche nur in geringem Maße über schulische Vorläuferfertigkeiten und –fähigkeiten verfügen und/ oder in ihrem emotional-sozialen Verhalten sehr große Schwierigkeiten haben, sich in die Klassengemeinschaft zu integrieren. Die Ziele dieser Maßnahme sind:

    • Mathematische Fähigkeiten und Fertigkeiten anzubahnen, besonders das Zahlenverständnis bis 3/ 5

    • Sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten anzubahnen, besonders im phonetisch-phonologischen Bereich

    • durch permanente Wiederholung das Erlernte sichern

    • Kleinschrittige Vermittlung der Lernziele

    • Kurze Übungsintervalle zum bewussten Erleben von Erfolg

    • Permanentes Lernfeedback, um selbstverantwortlich den Lernprozess steuern zu können

    • Individuelle Lernziele hinsichtlich der emotional-sozialen Erlebensebene

Des Weiteren steht die Sonderpädagogin den Regelschullehrkräften in Elterngesprächen als Unterstützung zur Seite.

Integration

Schüler*innen mit festgestelltem Förderbedarf Lernen werden entsprechend ihres individuellem Lernstandes im Unterricht durch differenzierte Aufgaben, zusätzlichen Hilfsmitteln oder individuelle Ansprache unterstützt. Die individuelle Förderung bezieht sich auf eine zieldifferente Umsetzung der Fachanforderungen. Eine zusätzliche Entlastung des Lernens erfolgt durch zeitliche Vorgaben, durch inhaltliche Reduzierungen des Lernstoffes, durch Anpassungen von Leistungsnachweisen, durch das Schaffen von alternativen Leistungsnachweisen u.ä..

Die Sonderpädagogin unterstützt die betreffenden Schüler*innen im Unterricht, in Kleingruppen oder berät die Regelschulkolleg:innen hinsichtlich der Umsetzung der im Förderplan festgehaltenen Ziele.

Schulische Erziehungshilfe

Die Entwicklung der sozialen und emotionalen Handlungsfähigkeiten bei den Schüler*innen wird auf vielfältige Weise unterstützt.

Durch einen wöchentlichen Austausch der Schulassistenz, der Schulsozialarbeit und einer Grundschullehrkraft, die auf den Umgang mit Erziehungskonflikten spezialisiert ist (UmE) sowie der Kollegin der Schulischen Erziehungshilfe, Frau Laskowski, werden regelmäßig über den fachlichen Austausch und Fallgespräche individuelle Lösungen für die betreffenden Schüler*innen initiiert.

Individuelle Fördermaßnahmen sind z.B.

  • Schulranzencheck

  • Entspannung

  • Pädagogisches Werken

  • Mädchengruppe

  • Jungengruppe

  • temporäre Einzel-/Kleingruppenförderung in der BuRg.

 

Weitere flankierende Maßnahmen sind

  • Beratungen untereinander

  • Beratungen für die Kolleg:innen

  • Beratungen für die Eltern.