Anmeldung zur Einschulung im Schuljahr 2025/26
Die Anmeldetermine finden an folgenden Tagen statt:
Mittwoch, 06.11.2024 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag, 07.11.2024 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (nur nach tel. Vereinbarung)
Freitag, 08.11.2024 von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, 11.11.2024 von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr (nur nach tel. Vereinbarung)
Montag, 18.11.2024 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr (nur nach tel. Vereinbarung)
Mittwoch, 20.11.2024 von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die Nachmittagstermine am Donnerstag, 07.11., am Montag, 11.11. und am Montag, 18.11. werden ausschließlich nach Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 04153-55381 in unserem Sekretariat vergeben.
Es ist nicht erforderlich, Ihr Kind zur Anmeldung mitzubringen.
Falls Sie keinen dieser Termine einhalten können, setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung, um einen für Sie passenden Anmeldetermin zu vereinbaren.
Bitte bringen Sie das beiliegende, ausgefüllte Anmeldeformular, die Geburtsurkunde, den Impfpass sowie zwei aktuelle Passfotos Ihres Kindes mit.
Das weitere Verfahren für die Einschulung ist in der Grundschulordnung geregelt.
Dazu gehört die erforderliche ärztliche Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt, zu der Sie einen gesonderten Termin erhalten.
Die Entscheidung über die Einschulung trifft die Schulleitung.
Auch wenn Ihr Kind im Rahmen der freien Schulwahl eine der umliegenden Grundschulen besuchen soll, ist zunächst eine persönliche Anmeldung mit Vorlage des ausgefüllten Anmeldebogens in der Grundschule Lütau notwendig, da wir die für Sie zuständige Schule sind. Dies gilt ebenso, wenn Ihr Kind aus besonderen Gründen eine andere Einrichtung (z.B. bei einer Sprach- oder Hörbehinderung) besuchen soll. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir als inklusive Schule grundsätzlich auch Kinder mit besonderen Problemen aufnehmen.
Der Eltern-Informationsabend findet am 17. Oktober 2024 um 19:00 Uhr in der Mensa statt.
Anmeldung - Schüleraufnahmebogen
Wechsel von anderen Schulen
Im laufenden Schuljahr nehmen wir nur Schülerinnen und Schüler auf, die neu in das Amt Lütau umgezogen sind. Sie erhalten umgehend einen Schulplatz. Melden Sie sich in diesem Fall bitte in unserem Sekretariat (04153 55381)!
Für alle anderen gilt:
Ein Wechsel an unsere Schule ist im laufenden Schuljahr in der Regel nicht möglich. Neuanmeldungen nehmen wir nur vor Beginn des neuen Schuljahres entgegen. Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule im kommenden Schuljahr wünschen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.
Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung
Anmeldungen für das neue Schuljahr finden jeweils im Oktober/ November des Vorjahres statt. Wenn Sie im Einzugsbereich unserer Schule wohnen (Amt Lütau), werden Sie rechtzeitig vor Beginn des Anmeldezeitraumes von uns angeschrieben und zur Anmeldung eingeladen. Zusätzlich findet auch ein Elterninformationsabend zur Anmeldung am 17.10.2024 statt.
Ab dem Schuljahr 2025/26 gilt für die Grundschule Lütau eine Kapazitätenbegrenzung. Beachten Sie bitte das untenstehende Schreiben hierzu.
Falls Sie Fragen zur Anmeldung haben, melden Sie sich bitte telefonisch im Schulsekretariat (Tel. 04153 55381).
Wenn Sie noch unentschlossen sind, ob Sie Ihr Kind bei uns einschulen möchten, können Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder einen "Schnuppertag" bei uns vereinbaren.
Informationen zur Kapazitätenbegrenzung
Kapazitätsgrenzen und Aufnahmemerkmale der Grundschule Lütau für das Schuljahr 2025.pdf (114,7 KiB)
Wann ist mein Kind schulpflichtig?
Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ist festgelegt, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Aus gesundheitlichen Gründen ist eine zeitlich begrenzte Beurlaubung im Ausnahmefall möglich. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, so können Sie gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Möglichkeit der gemeinsamen und damit der „integrativen“ Beschulung mit den Schulanfängern des Jahrgangs.