Informationen zur Einschulung im Jahr 2026/27
Die Anmeldungen zur Einschulung für das Schuljahr 2026/27 finden im November 2025 statt. Die genauen Daten werden hier rechtzeitig veröffentlicht.
Wechsel von anderen Schulen
Im laufenden Schuljahr nehmen wir nur Schülerinnen und Schüler auf, die neu in das Amt Lütau umgezogen sind. Sie erhalten umgehend einen Schulplatz. Melden Sie sich in diesem Fall bitte in unserem Sekretariat (04153 55381)!
Für alle anderen gilt:
Ein Wechsel an unsere Schule ist im laufenden Schuljahr in der Regel nicht möglich. Neuanmeldungen nehmen wir nur vor Beginn des neuen Schuljahres entgegen. Wenn Sie die Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule im kommenden Schuljahr wünschen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.
Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung
Anmeldungen für das neue Schuljahr finden jeweils im Oktober/ November des Vorjahres statt. Wenn Sie im Einzugsbereich unserer Schule wohnen (Amt Lütau), werden Sie rechtzeitig vor Beginn des Anmeldezeitraumes von uns angeschrieben und zur Anmeldung eingeladen. Zusätzlich findet auch ein Elterninformationsabend zur Anmeldung statt.
Ab dem Schuljahr 2025/26 gilt für die Grundschule Lütau eine Kapazitätenbegrenzung. Beachten Sie bitte das untenstehende Schreiben hierzu.
Falls Sie Fragen zur Anmeldung haben, melden Sie sich bitte telefonisch im Schulsekretariat (Tel. 04153 55381).
Wenn Sie noch unentschlossen sind, ob Sie Ihr Kind bei uns einschulen möchten, können Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder einen "Schnuppertag" bei uns vereinbaren.
Informationen zur Kapazitätenbegrenzung
Kapazitätsgrenzen und Aufnahmemerkmale der Grundschule Lütau für das Schuljahr 2025.pdfWann ist mein Kind schulpflichtig?
Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz ist festgelegt, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Aus gesundheitlichen Gründen ist eine zeitlich begrenzte Beurlaubung im Ausnahmefall möglich. Bei zu früh geborenen Kindern kann der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin herangezogen werden. Wird Ihr Kind nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, so können Sie gegebenenfalls bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Möglichkeit der gemeinsamen und damit der „integrativen“ Beschulung mit den Schulanfängern des Jahrgangs.